Urlaubs- und Verhinderungspflege
Urlaubspflege, Verhinderungspflege und Ersatzpflege
(§39 SGB X)
Pflegepersonen wie z.B. Angehörige sind tragende Säulen der ambulanten Versorgung. Manchmal ist der Umfang der von ihnen geleisteten Hilfen schon ein größerer, so dass sie auch einmal Urlaub brauchen oder einfach eine Auszeit benötigen, um ihre physischen und psychischen Kräfte zu regenerieren und sich zu erholen. Nur wer die Chance hat, etwas für sich selbst zu tun, kann längerfristig die Pflege in der Häuslichkeit organisieren und auch durchführen.
Das Pflegeversicherungsgesetz bietet zur zeitweiligen Entlastung einer Pflegeperson deshalb diese Leistung an. Pro Kalenderjahr stehen hierfür laut Gesetz 1.610,00 € zur Verfügung. Zusätzlich sind bis zu 50% der Kurzzeitpflegeleistungen (806,00 €) nutzbar, somit maximal 2.418,00 €.
Entlastung für Angehörige: Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der häuslichen Pflege. Doch die körperliche und seelische Belastung ist oft hoch. Um langfristig gesund zu bleiben, benötigen Pflegepersonen regelmäßige Pausen und Zeit zur Erholung.
Genau hier hilft die Verhinderungspflege. Das Pflegeversicherungsgesetz bietet diese Leistung an, damit Sie als Pflegeperson neue Kraft schöpfen können. Ob für einen geplanten Urlaub oder eine kurze Auszeit – die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege.
Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege 2026?
Seit der jüngsten Pflegereform gibt es den sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag. Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen folgende Mittel zur Verfügung:
Basis-Budget: Sie erhalten jährlich bis zu 3.539 € für die Ersatzpflege.
Flexibilität: Dieser Betrag ist ein Kombi-Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Sie entscheiden selbst, wie viel Sie für welche Leistung nutzen.
Zeitraum: Die Ersatzpflege kann für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr beansprucht werden.
Wichtig: Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse das bisherige Pflegegeld zu 50 % weiter (für bis zu acht Wochen).
Verhinderungspflege, Ersatzpflege oder Urlaubspflege?
Viele Begriffe meinen das Gleiche: Wenn Sie als Pflegeperson pausieren, springt die Ersatzpflege ein. Oft wird diese Leistung auch Verhinderungspflege genannt, da sie greift, wenn Angehörige an der Pflege gehindert sind – sei es durch Krankheit oder einen Termin. Planen Sie eine Reise zur Erholung, spricht man häufig von der Urlaubspflege. Egal wie Sie es nennen: Das Ziel ist Ihre Entlastung.
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Anspruch auf Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, sofern sie zuvor mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurden. Diese sogenannte „Vorpflegezeit“ ist die Grundvoraussetzung für die Leistung.
Seit Juli 2025 gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag. Ihnen steht ein Gesamtbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Geld können Sie flexibel für die Urlaubspflege zu Hause oder für die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung nutzen.
Ja, die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist, wird das reguläre Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt. Erst bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden wird das Pflegegeld anteilig verrechnet.
Die Ersatzpflege kann durch professionelle Pflegedienste, Einzelpflegekräfte oder auch durch Verwandte, Freunde und Nachbarn geleistet werden.
Hinweis: Bei nahen Verwandten (bis zum 2. Grad) ist die Erstattung grundsätzlich auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt, es sei denn, es werden zusätzliche Fahrtkosten oder Verdienstausfälle nachgewiesen.
Ja, der Anspruch auf den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € erlischt am 31. Dezember eines jeden Jahres. Nicht genutzte Beträge können nicht in das nächste Kalenderjahr übernommen werden.
Ihre Auszeit ist bei uns sicher
Schenken Sie sich selbst neue Kraft, während Ihr Liebster professionell betreut wird. Wir unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Verhinderungspflege, damit Sie Ihre Pause unbeschwert genießen können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, denn bei uns sind Sie und Ihre Angehörigen immer in guten Händen.
